Vermietungsklauseln - Locaboat

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäfts der Vermietung von Locaboat, eingetragen bei der im Handelsregister von Paris 75 unter der Nummer 310096664 eingetragenen Firma mit Hauptsitz in 75603 PARIS.

Diese Bedingungen gelten für die folgenden Boote : Pénichette 935, Pénichette 1120 R, Pénichette 1260 R, Pénichette 1500 R, Pénichette 1020 FB, Pénichette 1165 FB, Pénichette 1180 FB, Pénichette 1400 FB, Pénichette 1500 FB, Europa 400, Europa 600, Europa 700, Pénichette 935 W, Pénichette 1107 W, Linssen Grand Strudy 34.9, Pénichette 1022 FB, Pénichette 950E, Europa 300, Europa 500.

Zu überprüfen die Bedingungen ein anderes Boot

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, Locaboat Plaisance GmbH, Ludwigstr. 1, 79104 Freiburg (LP). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reiseveranstalterverbandes erstellt worden; die Geschäftsbedingungen für Bootsreisen sind speziell für unsere Reisen erstellt und gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ggf. vor. Diese Reisebedingungen werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie unseren Katalog und den folgenden Text sorgfältig durch.

A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Abschluss des Reisevertrages und Bezahlung

1- Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde LP den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden. Der Vertrag kommt bei Annahme von LP zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt jedoch in der Regel durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Gleichzeitig wird dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von LP vor, an das LP für die Dauer von einer Woche gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.

2- Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 35% des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung muss bei LP spätestens vier Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein. Bei nicht fristgemäßem Eingang der Restzahlung ist LP berechtigt, die Übernahme des Bootes durch den Kunden zu verweigern.

3- Bei einer Reise mit mehreren Booten kommt je Boot - auch bei gleichzeitiger Anmeldung und bei Anmeldung einer Reisegruppe - ein gesonderter Reisevertrag zustande, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Leistungsstörungen eines Reisevertrages haben daher keinen Einfluss auf weitere Reiseverträge.

2. Leistungen, Reiseversicherungen

1- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für LP verbindlich. LP behält sich jedoch vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

2- LP behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Reisebestätigung vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der Entgelte für bestimmte Fremdleistungen (z.B. Hafengebühren) oder gesetzliche Umsatzsteuer etc. entsprechend der Erhöhung an den Kunden weiterzugeben, jedoch mit der Einschränkung, dass zwischen der Erhöhung und dem Abreisetermin mehr als 20 Tage liegen.

3- Persönliche Gegenstände des Kunden und der sonstigen Reisenden sind nicht versichert. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

1- Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen, seine Aufwendungen und seinen Gewinnverlust verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: Rücktrittserklärung mehr als 49 Tage vor Reisebeginn = 35% / zw. 49 - 39 Tage : 40% / 38 - 36 Tage =50%/35–22 Tage : 60%/21–15 Tage : 70%/ 14–2 Tage : 80%/ 1Tag : 90%/Rücktritt am Tag der Abfahrt (no show) : 100% abz. der ersparten Aufwendungen.

2- Dem Kunden bleibt ausdrücklich den Nachweis gestattet, dass LP überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden sei. LP empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV).

3- Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. LP kann dem Eintritt der anderen Person widersprechen, wenn die andere Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine andere Person in den Vertrag ein, so haftet sie und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten.

4- In dem Fall, dass eine Umbuchung seitens LP genehmigt wird, fällt eine Umbuchungsgebühr von 50 € an.

5- Wird die Reise infolge von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl LP als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag in einem solchen Fall gekündigt, so kann LP für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung fordern.

4. Rücktritt und Kündigung durch

LP kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde oder Mitreisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Liegeplatzes nachhaltig stören oder wenn sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält LP den Anspruch auf den Reisepreis.

5. Haftung LP

LP haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, soweit LP nicht gemäß Nr. 2.1 eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat. LP haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

6. Beschränkung der Haftung

1- Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch LP herbeigeführt wird oder soweit LP für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

2- Für alle gegen LP gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

3 - LP haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

4 - Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem zuständigen Liegeplatz zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber LP geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c-651f BGB verjähren in einem Jahr ab dem Tag, an welchem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Werden zwischen dem Kunden und LP Verhandlungen über die Ansprüche geführt, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder LP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.

B. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BOOTSREISEN 1. Eignung

Der Kapitän an Bord (Kunde) muss volljährig sein und trägt die Verantwortung für die ihm anvertrauten Geräte. Er muss bei der Einschiffung seinen Personalausweis vorlegen. LP behält sich das Recht vor, falls der Kunde nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu tragen, ihn zu zwingen, im Liegehafen zu bleiben oder das Fahrtrevier zu begrenzen.

2. Kaution, Selbstbeteiligung

Bei der Übernahme des Bootes ist eine Kaution zu leisten. Die Kaution wird am Ende der Bootsreise zurückerstattet, wenn das Boot wohlbehalten zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgebracht wird. Der Kunde haftet bis zur Höhe der Kaution für Schäden an Boot und Ausrüstung, für Unfälle und Nebenkosten. Über die Kaution hinaus haftet der Kunde in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz (siehe § B. 8 und Kapitänshandbuch «Ausschluss der Versicherung»).

3. Übernahme des Bootes

Das Boot steht dem Kunden zur Verfügung, wenn er die notwendigen Formalitäten erledigt, den Zustand des Bootes und die Inventarliste überprüft und die theoretische Einweisung in Schifffahrt und Handhabung des Bootes verfolgt hat. Die Einschiffung findet nachmittags zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr statt. Der Kunde kann die Übernahme des Bootes verweigern, wenn die notwendige Ausstattung nicht funktionstüchtig ist oder wenn die Sauberkeit und Ordnung an Bord nicht der Branchenüblichen entspricht. Die Einschiffung kann bei Schleusenreparaturen, Hochwasser oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine Einschiffung am vorgesehenen Ort unmöglich machen, an einem anderen Liegeplatz stattfinden.

4. Änderungen von Abfahrtsort, Fahrteinschränkungen

1- Bei einer Schließung des Kanals, bei Hochwasser, Wassermangel, Uferbefestigungsarbeiten, Schleusenreparaturen, Streik der Schleusenwärter, etc. kann die Einschiffung von einer anderen Stelle aus vorgenommen oder die Fahrmöglichkeit beschränkt werden. LP ist für diese Änderungen oder Einschränkungen nicht verantwortlich. Sie berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag.

2- Bei Einwegfahrten garantiert LP den Abfahrtsort 3 Tage vor Bootsabfahrt.

3- Kann LP durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Gewalt wie Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, etc. das Boot nicht zur Verfügung stellen, wird LP ihr Bestes tun, dem Kunden ein Boot gleichen Komforts und gleicher Aufnahmekapazität zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, ist LP zum Rücktritt berechtigt.

5. Einwegfahrten

Selbst wenn LP eine Einwegfahrt bereits akzeptiert hat, ist diese Dienstleistung niemals garantiert, da LP gezwungen sein kann, infolge von unvorhersehbaren Fällen oder höherer Gewalt (z.B. Storno des vorherigen oder nachfolgenden Kunden) die Reiserichtung zu ändern oder eine Hin- und Rückfahrt zu verlangen, ohne dass dies zum Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag führen darf. Lediglich eventuell geleistete Zuschläge für die Einwegfahrt werden zurückerstattet. Es ist unbedingt notwendig, dass der Kunde sich 3 Tage vor der Abfahrt die Einwegfahrt telefonisch von LP bestätigen lässt.

6. Unbenutzbarkeit der Wasserwege

Im Falle von Hochwasser, Niedrigwasser, Einschränkung des Fahrtsektors (wegen Überflutung oder Trockenheit), sonstigen Schäden der Wasserwege oder anderen Umständen, die eine Schifffahrt unmöglich oder schwierig machen, kann LP in strikter Proportion zu den Einschränkungen, die durch die vorliegenden Vorkommnisse entstehen, Ort und Abfahrtsdaten der Bootsfahrt verändern. Wenn die Vorkommnisse eine Bootsfahrt unmöglich machen, kann der vom Kunden gezahlte Reisepreis auf einen anderen Reisezeitpunkt, je nach Verfügbarkeit des Reiseveranstalters, übertragen werden.

7. Havarien und Unfälle, Versicherungen

1- Im Reisepreis ist eine Vollkaskoversicherung für das Boot sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Kunde oder Mitreisende mit dem Boot bei Dritten verursacht, eingeschlossen. Der Kunde haftet jedoch mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution für alle Ansprüche aus dem Versicherungsfall.

2- Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Kunde unverzüglich den Liegeplatz zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung des Liegeplatzes darf der Kunde bei einem Unfall weder seine Haftung gegenüber Dritten anerkennen noch das Schiff reparieren oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen weder zu einer Minderung des Reisepreises noch zu Schadenersatz.

8. Haftung über die Kaution hinaus

Im Fall grober Fahrlässigkeit wie z. B. Trunkenheit am Ruder, Fahren außerhalb der Fahrrinne, bei Dunkelheit oder unzureichender Sicht, Überfahrt von großen Seen oder anderen Gewässern bei mehr als drei Beaufort Windstärke, Überbelegung des Bootes, Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Schifffahrtsregeln etc... oder bei Vorsatz kann der Kunde für den Gesamtschaden haftbar gemacht werden (siehe auch Kapitänshandbuch S. 12 «Ausschluss der Versicherung»).

9. Unterbrechung der Fahrt und Pannen

1- Fahrtunterbrechungen oder Pannen berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises oder zu Schadenersatz, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit des Liegeplatzes. Der Liegeplatz unterhält einen Reparaturdienst, der täglich erreichbar ist und sämtliche Schäden an Boot und Motor schnellstmöglich und fachmännisch beseitigt.

2- Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Liegeplatz kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Diese Abhilfe kann auch durch telefonische Beratung erfolgen.

3- Wenn die Dauer des Festliegens infolge einer vom Kunden nicht verschuldeten Panne länger als 24 Stunden ist, erstattet LP dem Kunden den anteiligen Reisepreis, den dieser für die nicht genutzte Zeit gezahlt hat. Die Dauer des Festliegens wird von dem Moment an gerechnet, in dem der Kunde den Liegeplatz von der Panne benachrichtigt hat. Der Kunde enthält sich jeglicher Initiative, die nicht durch Notwendigkeit oder drängende Eile berechtigt ist.

4- Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Liegeplatz innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Liegeplatz erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Liegeplatz verweigert wird. Der Kunde schuldet LP den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

5- Wenn festgestellt wird, dass der Schaden vom Kunden oder einer mitreisenden Person schuldhaft verursacht wurde, kann dieser keinerlei Entschädigung verlangen. Der Kunde ist schadenersatzpflichtig.

10. Vorschriften für die Bootsfahrt

Der Kunde hat nicht nur die Vorschriften der Binnenschifffahrt zu beachten, sondern auch die vom Liegeplatz und den Navigationsbehörden erlassenen Anweisungen. Es ist untersagt, bei Dunkelheit zu fahren, Boote ins Schlepptau zu nehmen, das Boot zu vermieten oder zu verleihen.

11. Benutzung des Bootes

Der Kunde ist verpflichtet, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet LP gegenüber nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust derselben. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann LP bzw. der Liegeplatz dem Kunden gegenüber geltend machen. Für Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Kunden und der Mitreisenden ist jegliche Haftung von LP oder des Liegeplatzes ausgeschlossen, außer falls der Verlust oder Schaden vom Liegeplatz grob fahrlässig verursacht wurde.

12. Rückgabe des Bootes

Der Kunde hat das Boot und seine Einrichtungen in unversehrtem und sauberen Zustand pünktlich an dem vereinbarten Rückgabeort zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt morgens zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr. Bei der Rückgabe nimmt der Liegeplatz eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtungen vor. Der Kunde verpflichtet sich, dem Liegeplatz jegliche fehlende, zerbrochene oder gestohlene Ausrüstungsgegenstände anzuzeigen. Der Liegeplatz ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, haftet der Kunde für den Schaden, der dem Liegeplatz und LP durch die Verzögerung entsteht.