Vermietungsklauseln - Nicols

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäfts der Vermietung von Nicols, eingetragen bei der im Handelsregister von Angers 49 unter der Nummer 338576374 eingetragenen Firma mit Hauptsitz in 49300 CHOLET.

Diese Bedingungen gelten für die folgenden Boote : Nicols 800, Nicols 1000, Nicols 1010, Nicols 1160, Nicols 1170, Nicols 1310, Nicols 1100 Confort, Nicols 1350 Confort, Nicols DUO, Riviera 920, Nicols Quattro, Nicols Octo, Nicols 1160 N, Nicols Sixto, Nicols Primo, Nicols Quattro S, Nicols 900 Confort DP, Nicols Sixto Prestige C, Nicols Octo Fly C, Nicols Sixto Green, Nicols 1350 confort B, Nicols Quattro B, Nicols Octo Fly, Nicols Quattro Fly C, Nicols Sixto Fly C, Nicols Octo Fly 12, Nicols Quattro Fly C Green, Nicols Quattro B Plus, Nicols Sixto Plus.

Zu überprüfen die Bedingungen ein anderes Boot

die ab dem O1. September2022 In Kraft treten

1 - ANMIETUNG

Das Buchungsformular hat eine Gultigkeitsdauer von 10 Tagen nach Erhalt der Reservierung.

  • Die Reservierung ist definitiv, sobald NICOLS oder einer seiner Vertragspartner die Reservierung bestatigt, nachdem das Reservierungsformular und die Anzahlung eingegangen sind.
  • Die Restzahlung, die auf der Bestatigung angegeben ist, wird automatisch ohne weitere Erinnerung 6 Wochen vor Ubergabe des Bootes fallig. Bei Nichtzahlung des Restbetrags ist NICOLS gezwungen, die Buchung zu stornieren.
  • Bei Erhalt der Restzahlung erhalt der Mieter die ublichen Unterlagen. Bei Reservierungen, die innerhalb von 42 Tagen (6 Wochen) vor Abfahrt erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort fallig.
  • Anfallende Bankgebuhren gehen zu Lasten des Mieters.

2 - EIGNUNG

  • Der Mannschaftskapitan muss volljahrig 18 Jahre sein (oder 21 Jahre fLir eine Bootsfahrt in Ungarn falls der Mannschaftskapitan keinen Bootsfuhrerschein besitzt), und muss in der Lage sein, die Verantwortung fiir das Boot und fiir seine Mannschaft zu Ubernehmen, egal ob er einen Bootsfuhrerschein vorzeigen kann oder nicht. Der Kapitan akzeptiert die Vorgabe, dass das Steuern von Booten ab 16 Jahren nur unter Aufsicht und der Verantwortung eines Erwachsenen erlaubt ist. Dieser muB auf der Fahrkarte als Berechtigter eingetragen sein und an der Einfuhrung zum Bootfahren teilnehmen.
  • Der Schiffsfuhrer muss von mindestens einer Person fiber 16 Jahren begleitet werden, um das Schiff sicher zu steuern und Manover durchzufuhren.
  • Der Vermieter beha'It sich das Recht vor, die Bootsflbergabe zu venNeigern, wenn der Mannschaftskapitan nicht in der Lage zu sein scheint diese Verantwortung zu flbernehmen; oder wenn der Schiffsftihrer nicht von mindestens einer Person fiber 16 Jahren begleitet wird. In diesem Fall wird der Mietpreis nicht erstattet.
  • Der Mannschaftskapitan ubernimmt das Boot, nachdem er alle Formalita'ten erledigt hat (Kaution, Inventar), die Unterlagen und die Einweisung in die Navigation und Handhabung erhalten hat.
  • Der Mieter ist verpflichtet die Vorschriften der Flussschifffahrt zu respektieren. Die Anweisungen der Vermieter und offentlichen Behdrden sind zu beachten.
  • Die Fahrt bei Dunkelheit, Abschleppen und die Weitergabe oder die Untervermietung des Bootes an Dritte ist nicht erlaubt.

3 - KAUTION

Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem gemieteten Bootstyp. Sie wird bei der Abfahrt vor Einschiffung entrichtet (Bar, Scheck oder Kreditkarte) und besteht zum einen aus:

  • Reinigung - wenn das Boot nicht ordnungsgemäß und sauber wieder zurückgegeben wird: Reinigungskaution: 150 € für Schiffe unter 10 Meter, 200 € für Schiffe ab 10 bis 13 Meter, 250 € für Schiffe mehr als 13 Meter und 300 € für Boote der Reihe FLY. Eine Endreinigungskaution wird in Deutschland und Ungarn nicht hinterlegt. Die jeweiligen Basen haben jedoch die Möglichkeit, die Endreinigung zum geltenden Tarif zu berechnen.
  • Der Versicherungsselbstbehalt (Bootskaution) beläuft sich auf 1000€ für Schiffe bis 10 Meter, 1500 € für Schiffe ab 10 bis 13 Meter, 2000 € für Schiffe mehr als 13 Meter und 2500 € für Boote der Reihe FLY und dient zur Abdeckung von:
  • Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Bootes und/oder der Bootsausstattung und die Kosten im Falle eines Auf-Grund-Laufens des Bootes das durch Verschulden des Mieters und/oder seiner Passagiere entsteht;
  • Kosten zur Ersetzung fehlender (verloren oder gestohlen) oder beschädigter Teile im Hinblick auf das bei der Bootsubernahme aufgestellte Inventar (siehe §5);
  • Kosten, die durch eine verspätete Rückgabe des Bootes (siehe §15) oder durch Verlassen des Bootes entstehen (siehe §14);
  • Treibstoff- und sonstige Betriebskosten (siehe §6).

Der Mieter erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass der Vermieter die oben genannten Kosten von seinem Konto via der bedingten Einzugsermächtigung auf der Kreditkarte oder des Einkassierens des Schecks in Höhe der Kaution abbuchen kann.

4 - VERSICHERUNGEN

Der Mietpreis beinhaltet die Versicherung des Bootes und die Haftpflicht des Mieters gegenüber Dritten. Die Versicherung deckt nicht:

  • Personenschaden der Passagiere bei Unfällen
  • die persönlichen Gegenstände
  • die eigene Haftpflicht der Mieter
  • die Fahrräder
  • den Verlust oder die Beschädigung des Bootes durch grobe Fahrlässigkeit

Die Vollkaskoversicherung des Schiffes beinhaltet einen Selbstbehalt. Dieser Selbstbehalt wird vom Mieter als Kaution hinterlegt.

Der Mieter kann eine oder mehrere Zusatzversicherungen bei Vermieter oder einer Versicherung seiner Wahl für:

  • Stornokosten (ausgenommen Bearbeitungsgebühren)
  • Kautionsversicherung bis zur Hälfte der Kaution
  • Fahrtunterbrechung
  • Personenschaden abschließen

Jedes Mannschaftsmitglied trägt selbst die Verantwortung für Schaden gegenüber Dritten, wenn diese Schaden auf grobe Fahrlässigkeit durch Einfluss von Alkohol oder Drogenkonsum zurückzuführen sind.

5 - AUSSTATTUNG DES BOOTES

  • Der Mieter verpflichtet sich, jeden Verlust, Diebstahl oder Beschädigung dem Vermieter zu melden und kann zur Erstattung herangezogen werden.

6 - TREIBSTOFF

  • Kraftstoff, Schmierstoffe, Brennstoff für die Küche sowie alle Stoffe, die während der Mietzeit zur Funktion und Instandhaltung des Boots nötig sind, gehen zu Lasten des Mieters.
  • Die Preise werden Ihnen in einer Tabelle vom Vermieter veröffentlicht und können je nach Marktlage angepasst werden.
  • Eventuelle Hafen- oder Liegegebühren gehen zu Lasten des Mieters und sind von den Anlaufstellen abhängig und auch dort zu bezahlen.

7 - FAHRRADER

Die Fahrrader stehen unter der ganzen Verantwortung des Mieters. lm Falle eines Diebstahls, ist der Mieter verpflichtet dies bei der Polizei zu melden und die Meldung im Original dem Vermieter weiterzugeben. Der Mieter oder die Person die das Fahrrad mit Einverstandnis der Mieters benutzt, ist allein im Falle eines Unfalls fUr enstandene Schaden verantwortlich.

8 - STORNIERUNGEN

durch den Mieter:

  • Wenn der Mieter veranlasst wird, seine Buchung zu stornieren, muss er dies dem Vermieter schriftlich mitteilen.

Es entstehen folgende Kosten:

  • mehr als 12 Wochen vor Ubernahme: 15% des Mietpreises (mit 150 € mind),
  • 6-12 Wochen vor Ubernahme: 40% des Mietpreises (mit 150 € mind),
  • weniger als 6 Wochen vor Ubernahme: 100% des Mietpreises.

durch den Vermieter.

  • Wenn der Vermieter das gemietete Boot infolge unvorhergesehener Umsta'nde, die nicht von ihm verschuldet sind, nicht zur Verngung stellen kann, verpflichtet er sich, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um dem Mieter ein gleichwertiges Boot in Bezug auf Komfort und GroBe anzubieten.
  • Im Falle der Unmdglichkeit wahrend des vertraglich vorgesehenen Zeitraumes wird der Mietpreis erstattet, unter Ausschluss jeglicher weiterer Forderungen und unter Ausschluss von Schadensersatzforderungen.

9 - BUCHUNGSANDERUNGEN

Alle Mehrkosten enstanden durch Anderungen auf Wunsch des Mieters (Datum, Bootstyp oder Region), die vorn Vermieter genehmigt wurden, sind vom Mieter allein zu tragen (gem. §8 der allgemeinen Mietbedingungen).

10 - EINWEGFAHRT

Die Richtung der Einwegfahrt, also die Abfahrtsbasis in der gleichen Region, kann geandert werden. Ebenso kann eine Einwegfahrt in eine Hin- u. RUCkfahrt geandert werden, wenn die Umstande, die dazu fuhren, unabhangig vom Vermieter sind. In diesem Fall wird nur der Zuschlag der Einwegfahrt erstattet.

Es ist unbedingt erforderlich, 48 Std vor der Abfahrt anzurufen, um die Einwegfahrt und deren Richtung bestatigen zu lassen.

Solche Anderungen konnen kein Grund zum stornieren sein und berechtigen nicht zu einer Schadensersatzforderung.

11 - UNTERBRECHUNGEN, FAHRTEINSCHRANKUNGEN

  • Einzig der Abfahrts- und Rilckgabeort sind vertraglich verpflichtend (bis auf die in § 10 vorgesehenen Ausnahmen), nichtjedoch die Strecke.
  • Der Vermieter kann fiJr Unterbrechungen oder Fahrteinschrankungen, die nicht von ihm zu verantworten sind, nicht haftbar gemacht werden (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik, venNaltungstechnische MaBnahmen, Schleusenschluss wahrend den Feiertagen, usw...).
  • Wenn die Bootsfahrt durch hohere Gewalt nicht angetreten werden kann, kann der Vermieter entweder die Ab- und RUckfahrtsorte sowie das Datum andern, vorausgesetzt er liefert ein gleichwertiges, besseres Boot oder der Mieter bekommt nach Absprache zwischen beiden Parteien, den Betrag in Form einer Gutschrift fiir eine spatere Fahrt ausgehandigt. Sollte keine Einigung eintreten, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.
  • Wenn Unterbrechungen oder Fahrteinschrankungen zum totalen Ausfall der Fahrt und Verlust von einem oder mehrerem Tagen fuhren, werden. der Mieter bekommt einer Gutschrift fur eine spatere Fahrt. Sollte keine Einigung eintreten, kann der Vermieter den bezahlten Betrag einbehalten.

12 - PANNEN

Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenlosen Pannen-Service zur Verfügung, der so schnell wie möglich während der Geschäftszeiten auf Telefonanruf reagiert.

Dieser Pannenservice ist kostenlos, muss jedoch bei eigenem Verschulden vom Mieter selbst getragen werden:

  • Wenn während der Mietzeit Pannen auftreten, die nicht vom Mieter verursacht wurden, wird für entgangene Urlaubsfreude eine anteilsmäßige Erstattung abzüglich eines Selbstbehaltes von 24 Stunden vorgenommen.

Pannen, die vom Mieter verursacht wurden:

  • Wenn festgestellt wird, dass die Panne vom Mieter verursacht wurde, hat dieser keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution als Deckung der Kosten einzubehalten.

13 - UNFÄLLE UND BOOTSSCHADEN

  • Im Falle eines durch den Mieter verursachten Unfalls kann gegenüber dem Vermieter nicht reklamiert werden.
  • Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden Unfall anzuzeigen, auch wenn dieser durch Dritte verursacht wurde. Der Vermieter wird dann notwendige Anweisungen erteilen.
  • Der Mieter darf ohne Einverständnis des Vermieters keine Reparaturen vornehmen oder vornehmen lassen. Er verpflichtet sich, ein Unfall-Protokoll zu erstellen und es von den Beteiligten unterschreiben zu lassen.
  • Sollte die Fahrt durch einen Unfall, der nicht vom Mieter verursacht wurde, unterbrochen werden, so berechtigt dies nicht zu Schadensersatzforderungen.

14 - OMBUDSMANN FÜR VERBRAUCHER

  • Im Falle von Rechtsstreitigkeiten kann der Kunde, nachdem er sich an unseren Kundendienst gewandt und innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, die Angelegenheit an den Ombudsmann weiterleiten: CM2C. Die Kontaktinformationen und Modalitäten für die Inanspruchnahme sind auf der Website verfügbar: https://cm2c.net/comment-nous-saisir.php.

15 - VERLASSEN DES BOOTES

- Im Falle des Verlassens des Hausbootes vom Mieter, wird der Vermieter den Mieter die Rückführungskosten in Rechnung stellen, berechnet in Form eines Pauschalpreis von 100 € / Tag zzgl. Treibstoff und Reinigungskosten.

16 - RÜCKGABE

  • - Das Boot muss, außer aufgrund höherer Gewalt, vertragsgemäß zum vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit zurückgegeben werden: der Mannschaftskapitän muss seine Fahrt so einplanen, dass er genügend Zeit hat, um das Boot rechtzeitig zurückzugeben.
  • - Das Boot muss dem Vermieter im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie es übernommen worden ist und lt. Inventarliste.
  • - Auch bei einer Buchung inklusive Reinigungspauschale müssen Sie Müll entsorgen, Geschirr spülen und aufräumen sowie die Bettwäsche abnehmen.
  • - Der Mieter ist für alle, durch seine Verspätung verursachten Kosten verantwortlich. Für jeden angebrochenen Tag der Verspätung wird der Mietpreis entsprechend in Rechnung gestellt. Zusätzlich der Kosten, die der Nachmieter in Rechnung stellt.

17 - GERICHTSSTAND - ANZUWENDBARES RECHT

  • - Der Mietvertrag unterliegt französischem Recht
  • - Gemäß der einzigen angebotenen Dienstleistung unterliegt NICOLS® nicht den Bestimmungen der europäischen Richtlinie "Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25. November 2015".
  • - Auf keinen Fall kann NICOLS® in die Abwicklung der Handhabung des Mietvertrages eingreifen, da jeder Vertragspartner unabhängiger Vermieter ist.

18 - DATENSCHUTZ

Gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (DSGVO) ist die Datenschutzerklärung von NICOLS® auf der Website www.hausboot-nicols.de zugänglich und kann auf Anfrage übermittelt werden.